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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gassiservice

 

Diese folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen dem Hundebetreuungs-Service der Firma „Skydog Walker“ (Sandra Quurk) und dem Auftraggeber:

 

Vertragspartner:

Der Vertrag kommt zwischen der Firma „Skydog Walker“ (Sandra Quurk), im Folgenden „Hundebetreuungs-Service“ und dem Besitzer des Hundes, im Folgenden „Hundehalter“ oder „Auftraggeber“ zustande.

 

  1. Der Halter/die Halterin des Hundes versichert, dass sein Hund gültig – seinem Alter entsprechend – geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Des Weiteren muss für den Hund eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Nur die Hunde können in die Hundebetreuung von Skydog Walker aufgenommen werden, welche die zuvor dargestellten Eigenschaften erfüllen. Der Impfpass sowie der Versicherungsschein sind auf Verlangen vorzulegen.

  2. Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder mit Floh-/Milbenbefall werden für die Krankheitsdauer nicht in das Rudel aufgenommen. Gleiches gilt für Hündinnen während der Läufigkeit, sofern nicht im Einzelfall eine andere Absprache getroffen wurde. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Halter/die Halterin dieses Hundes alle dadurch entstehenden Kosten, wie z.B. für die Desinfektion oder Behandlung angesteckter Hunde.

  3. Der Halter/die Halterin verpflichtet sich vor Aufnahme des Hundes in die Betreuung auf physische oder psychische Störungen sowie den Verdacht auf Krankheiten des Hundes ausdrücklich hinzuweisen. Zudem ist auf charakterliche Eigenschaften des Hundes (z.B. Bissigkeit, Abneigung ggf. Artgenossen und/oder Menschen) vor Aufnahme in die Hundebetreuung hinzuweisen.

  4. Die Hundebetreuung behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundebetreuung auf der Homepage/sozialen Medien erklärt sich der Hundehalter/die Hundehalterin einverstanden.

Vertragsschluss

 

  1. Mit der Anmeldung bzw. Übergabe des unterschriebenen Vereinbarungsformulares bietet der Teilnehmer der Hundebetreuung den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist bindend und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr für die Betreuung des Hundes in der Hundebetreuung. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Hundes oder des entsprechenden vom Halter/Halterin unterschriebenen Formulars durch die Hundebetreuung Skydog Walker zustande.

  2. Verbindlich vereinbarte Termine für den Gassi Service und die Tagesbetreuung, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden von Skydog Walker zu 100% in Rechnung gestellt. Die Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Ferien-Hundebetreuung ist bei einer Stornierung bis 14 Tage vorher kostenfrei. Ab dem 14 Tag werden 25% und ab dem 7. Tag 50% der reservierten Leistung (Stornogebühr) fällig.

Tages-/Ferien-Hundebetreuung

 

  1. Die Hundebetreuung verpflichtet sich zu einer artgerechten Unterbringung und Behandlung der zu betreuenden Hunde. Die Hunde werden in der Hundebetreuung in Gruppen mit mehreren Hunden gehalten und nehmen am Gassigehen mit anderen Hunden teil. Dem Halter/der Halterin sind dadurch mögliche Risiken klar und er erklärt sich ausdrücklich mit dieser Art der Haltung und den damit verbundenen Risiken einverstanden.

  2. Im Falle der Unterbringung des Hundes in der Hundebetreuung verpflichtet sich der Halter/die Halerin, seinen Hund zum vereinbarten Zeitpunkt zu bringen und wieder zu holen. Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Halter/Halterin oder einer beauftragten Person verlängert, ist die Hundebetreuung berechtigt, den Hund nach einer Übergangszeit von 8 Tagen zu vermitteln bzw. anderweitig unterzubringen. Dadurch entstehende Kosten trägt der Halter/die Halterin.

  3. Der Halter/die Halterin wird durch die Hundebetreuung unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Halter/die Halterin ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundebetreuung der Aufenthaltsort des Halters bekannt ist, so dass die Hundebetreuung den Halter/die Halterin auch tatsächlich jederzeit nachrichtlich erreichen kann.

  4. Der Halter/die Halterin erklärt sich ausdrücklich gegenüber der Hundebetreuung damit einverstanden, dass die Hundebetreuung im Notfall einen Tierarzt, nach Angabe des Halters oder nach eigener Wahl konsultiert, wenn sie der Meinung ist, dass dies nötig sei. Alle dadurch entstehenden Kosten sind vom Halter/Halterin zu tragen und sofort bei Abholung des Hundes zu begleichen.

  5. Für die Tages-, und Urlaubsbetreuung sind für den Hund Futter, eventuell benötigte Medikamente und ein Halsband/ Hundegeschirr mitzubringen. Näpfe etc. können von der Hundebetreuung gestellt werden. Für die mitgebrachten Dinge übernimmt die Hundebetreuung keine Haftung.

  6. Die Hundebetreuung behält sich vor, Sachschäden, die durch den Betreuungshund in der Betreuungszeit entstanden sind, dem Halter/der Halterin in Rechnung zu stellen.

  7. Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt der Hundebetreuer die Haftung im Rahmen der Uelzener Tiersitter Versicherung. Richtet der Hund Schäden an Dritten (Hund / Mensch) an, so haftet hierfür der Hundebetreuer. Der Hundebetreuer besitzt bei der Uelzener Versicherung eine Hundesitter-Haftpflichtversicherung inkl. Schlüsselversicherung und trägt die Verantwortung für Schäden, die durch sein Verschulden während der Ausübung seiner Tätigkeit entstehen.

Gassi Service

  1. Die Hunde werden in Gruppen mit mehreren Hunden ausgeführt. Der Halter/die Halterin des Hundes erklärt sich ausdrücklich mit dieser Form des Ausführens einverstanden – sofern nicht im Einzelfall eine andere Absprache getroffen wurde.

  2. Die Hundebetreuung behält sich vor, Sachschäden, die durch den Hund in der Gassizeit und während des Transportes im Auto entstanden sind, dem Halter in Rechnung zu stellen. Der Halter/die Halterin des Hundes verpflichtet sich diese Schäden in voller Höhe zu erstatten.

  3. Bei läufigen/trächtigen Hündinnen wird eine Haftung durch die Hundebetreuung für Schäden am Wurf ausgeschlossen.

  4. Bei trächtigen Hündinnen besteht keine Haftung im Falle von Geburtsschäden.

  5. Bei einer Krankheit des Hundes wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen, wenn die Hundebetreuung die erforderlich erscheinenden Maßnahmen, insbesondere Behandlung durch den Tierarzt, nach Erkennbarkeit der Krankheitssymptome eingeleitet und entsprechend tierärztlichem Rat ausgeführt hat.

Schlussbestimmungen

  1. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Hundebetreuung Hansepfoten. Bedingungen des Auftraggebers/Halter/Halterin gelten auch dann nicht, wenn die Hundebetreuung Skydog Walker nicht ausdrücklich widerspricht.

  2. Vertragsänderungen und Ergänzungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.

  3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Der Hundehalter/die Hundehalterin erklärt mit seiner Unterschrift sein Einverständnis mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundebetreuung Skydog Walker. Er bestätigt zugleich, eine Ausfertigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten zu haben.

 

Zahlungsbedingungen/Preiserhöhungen,Kündigung & Widerrufs-Frist:

 

  1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung in der Leistungsbeschreibung genannten Preise.

  2. Sollten die Preise erhöht oder geändert werden, werden Sie mindestens vier Wochen im Voraus darüber informiert. 

  3. Preiserhöhungen beziehen sich auch auf die laufenden Verträge.

  4. Das Entgelt der Leistungserbringung wird vom Hundehalter im Voraus geleistet oder sofort nach Rechnungsstellung. Das Entgelt für Abos ist zum 1. des jeweiligen Monats fällig. Ist spätestens am Abend des 1. des Monats das Geld nicht auf dem Firmenkonto eingegangen, so findet am Folgetag keine Betreuung statt. Die Betreuung wird erst wieder aufgenommen, sobald das Geld auf dem Firmenkonto eingegangen ist. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung der nicht betreuten Tage. Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Geldeingang rechtzeitig verbucht wird. Eine Information über das Ausbleiben der Betreuung durch Skydog Walker erfolgt nicht. 

  5. Das Monatsabo ist ein Festpreis, der unabhängig von Urlaub, Krankheit, Feiertagen und anderweitigen Ausfällen von Skydog Walker oder dem Hundehalter gezahlt werden muss. Demzufolge erfolgt keine Rückerstattung oder Anspruch auf Ersatz der nicht genutzten Abo-Tage.

  6. Absagen/Ausfälle seitens des Betreuungsservices berechtigen den Hundehalter nicht dazu, den Preis des Abos zu mindern.

  7. Für Kündigungen von Abonnements gilt eine Frist von vier Wochen zum Monatsende. Die Kündigung ist in Textform an die Adresse von Skydog Walker zu schicken. Eine Kündigung vor Ablauf des vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich.

  8. Das Abonnement läuft – auch nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit von drei Monaten – weiter, sofern nicht termingerecht gekündigt wird. 

  9. Ausdrücklich befristete Abonnements enden mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.

  10. Widerrufs-Frist: Der Hundehalter hat das Recht, seinen abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform an die Adresse von Skydog Walker zu schicken.

  11. Der Betreuungsservice Skydog Walker ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Daher werden auf den Rechnungen keine MwSt. zzgl. ausgewiesen.

 

Sonderkündigungsrecht:

 

  1. Im Falle eines tragischen Vorfalls, zum Beispiel in Form von einem Beißunfall, behält sich Skydog Walker das Recht vor, die Betreuung des Hundes fristlos zu kündigen. Die Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende muss dabei nicht eingehalten werden. Es erfolgt keine Rückerstattung für den restlichen Zeitraum des Monats. 

  2. Sofern es zum Tod des Hundes kommt, ist der Hundehalter dazu berechtigt, das Monatsabo fristlos zu kündigen. Der Hundehalter ist dazu verpflichtet Skydog Walker eine Bestätigung über das Ableben des Hundes vorzulegen. Es erfolgt dann eine Rückerstattung für den restlichen Zeitraum des Monats. 

  3. Ein Umzug des Auftraggebers berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts. 

  4. Eine Änderung der finanziellen Situation des Auftraggebers (z.B. Jobverlust, Kurzarbeit, Krankengeld etc.) berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts.

  5. Die Abgabe/Verkauf des Hundes berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts.

  6. Krankheit des Hundes und des Hundehalters berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts.

  7. Sollte Skydog Walker feststellen, dass eine problemfreie Betreuung des Hundes nicht möglich ist, behält er sich das Recht vor die Betreuung fristlos zu kündigen. Die Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende muss dabei nicht eingehalten werden. Es erfolgt dann eine Rückerstattung für den restlichen Zeitraum des Monats. 

 

Pandemie:

 

  1. Die Dienstleistung „Dogwalking/ Tages-/ Wochenend-/ Urlaubsbetreuung“ wird im Kreis Stormarn als systemrelevant anerkannt, sodass diese Dienstleistung im Falle von Kontaktsperren oder Quarantäne seitens der Hundehalter weiter ausgeführt werden kann. 

 

Witterung: 

 

  1. Die Betreuung findet grundsätzlich bei jeder Wetterlage statt. Sind die Witterungsbedingungen unzumutbar für Mensch und Tier, werden die Spaziergänge abgekürzt oder abgesagt.

  2. Bei folgenden Witterungsbedingungen behält sich Skydog Walker das Recht vor, die Dogwalking-Termine zu verkürzen oder komplett abzusagen: vereiste Straßen, starker Schneefall, übermäßige Hitze & Kälte, Sturm, starkes Gewitter, starker Platzregen, Hochwasser und starker Hagel.

  3. Der Hundehalter wird so früh wie möglich über die Verkürzung oder Absage des Termins/der Termine in Kenntnis gesetzt.

 

Haftungsausschluss:

 

  1. Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt der Hundebetreuer die Haftung im Rahmen der Uelzener Tiersitter Versicherung. Richtet der Hund Schäden an Dritten (Hund / Mensch) an, so haftet hierfür der Hundebetreuer. Der Hundebetreuer besitzt bei der Uelzener Versicherung eine Hundesitter-Haftpflichtversicherung inkl. Schlüsselversicherung und trägt die Verantwortung für Schäden, die durch sein Verschulden während der Ausübung seiner Tätigkeit entstehen.

  2. Richtet der Hund bei Skydog Walker Schäden an (z.B. zerbissene Autoinnenteile, Kleidung, Leinen etc.) so haftet hierfür der Hundehalter.

  3. Der Hundehalter versichert, dass er für jegliche Personenschäden, die er bei Skydog Walker anrichtet, in voller Höhe aufkommt. Sollte der zu betreuende Hund den Betreuer so ernsthaft verletzen, dass Skydog Walker Ausfalltage hat, kommt hierfür in voller Höhe der Hundehalter auf. 

  4. Skydog Walker haftet nicht für Spielzeug, Halsbänder, Geschirre, Leinen oder anderweitige Führungshilfen (Maulkorb, Führhalfter etc.). 

  5. Der Hundehalter versichert dem Betreuer von Skydog Walker, dass der Hund weder bissig noch abgerichtet ist.

  6. Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Unfälle, Beißereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen oder sogar das Ableben des Hundes besteht.

 

Freilauf/Auslauf ohne Leine:

 

  1. Für den Freilauf/Auslauf ohne Leine ist ein gewisses Grundgehorsam Voraussetzung. Die Haftung von Skydog Walker ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  2. Beim Freilauf/Auslauf ohne Leine in den erlaubten Gebieten erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Eigentümers des Hundes. 

  3. Freilauf/Auslauf ohne Leine findet nur nach persönlicher Vereinbarung statt. Die Haftung vom Betreuungsservice Skydog Walker ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 

  4. Sofern ein Freilauf/Auslauf ohne Leine von dem Hundehalter gewünscht ist, muss dies schriftlich als Sondervereinbarung festgehalten werden.

 

Arbeitszeit: 

 

  1. Die Gassi Runden und Tagesbetreuungen finden von montags bis freitags statt. Die Urlaubsbetreuung findet von montags bis sonntags statt.

Versicherungen: 

 

  1. Skydog Walker versichert, dass er über eine Tiersitterhaftpflichtversicherung bei der Uelzener Versicherung verfügt. Diese kann auf Anfrage beim Auftraggeber vorgelegt werden.

  2. Der Gassiservice versichert, dass er über eine Schlüsselversicherung verfügt. Diese kann auf Anfrage beim Auftraggeber vorgelegt werden.

 

Absagen/Verspätungen durch den Gassiservice:

 

  1. Absagen/Verspätungen durch Skydog Walker können aus organisatorischen Gründen anfallen, z.B. wenn eine Notfall Situation eintritt (ein Hund muss beispielsweise in die Tierklinik) oder wenn z.B. ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auftritt (Skydog Walker steht beispielsweise im Stau). In diesen Fällen werden die Absagen und Verspätungen nachgeholt. Verspätungen durch den Skydog Walker werden, wenn möglich, sofort nachgeholt. Ansonsten wird ein Ersatztermin vereinbart. Der Hundehalter hat vier Wochen Zeit diesen Ersatztermin mit Skydog Walker abzusprechen. Nach der Frist von vier Wochen besteht kein Anspruch mehr auf Ersatzleistung.

  2. Im Falle einer Absage/Verspätung von Skydog Walker wird der Hundehalter so früh wie möglich darüber informiert.

Absagen/Verspätungen durch den Hundehalter:

 

  1. Verspätungen des Hundehalters zu den vereinbarten Terminen gehen allein zu Lasten des Hundehalters und berechtigen weder zu einer Minderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vereinbarten Betreuungszeit. Sollte es Skydog Walker durch die Verspätung des Hundehalters nicht mehr möglich sein, den Hund mitzunehmen, fällt dies allein zu Lasten des Hundehalters. Es besteht kein Recht auf eine Erstattung oder auf einen Ersatztermin.

  2. Krankheiten vom Hundehalter berechtigen nicht zu einer kurzfristigen Absage, da der Hund trotzdem von Skydog Walker betreut werden teilnehmen kann. Dies gilt auch, wenn der Hund wegen Urlaub des Hundehalters den Betreuungsplatz nicht in Anspruch nimmt. Fehl-/Ausfalltage seitens des Hundehalters werden weder erstattet/gutgeschrieben, noch ersetzt.

  3. Erkrankungen des Hundes, die dazu führen, dass er nicht an der gebuchten Betreuungszeit teilnehmen kann, berechtigen weder zu einer Erstattung des Preises noch zur Vereinbarung von Ersatzterminen. 

 

Tierarztbesuche:

 

  1. Wenn Skydog Walker eine tierärztliche Behandlung während der Betreuungszeit für notwendig hält (z.B. bei Bewusstlosigkeit des Hundes, Aufnahme von Gift, lebensbedrohlicher Zustand des Hundes etc.), so willigt der Hundehalter bereits jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Hundehalters auf dessen Rechnung sich in tierärztliche Behandlung begibt. 

  2. In Notfällen wird die nächstgelegene Tierklinik/Praxis aufgesucht.

  3. Bei eventuellen anderen Verletzungen des Hundes wird eine vorherige telefonische Absprache mit dem Hundehalter geführt. 

  4. Die entstehenden Kosten (Zeitaufwand, Fahrtkosten, Terminausfälle, Behandlungskosten, Medikamente etc.) werden allein durch den Hundehalter getragen.

 

Bild- & Videomaterial:

 

  1. Skydog Walker behält sich das Recht vor, während der Betreuungszeit Videomitschnitte und/oder Fotos anzufertigen. 

  2. Der Hundehalter erklärt sich mit der Veröffentlichung durch Skydog Walker einverstanden. Mögliche Plattformen/Medien können sein: Webseite, WhatsApp, Social-Media Kanäle, Unterlagen vom Betreuungsservice/Training, E-Mail etc.

  3. Es ist dem Hundehalter nicht gestattet, ohne Einwilligung von Skydog Walker und der anderen Hundehalter (sofern noch weitere Hunde auf den Videos & Fotos zu sehen sind) die Fotos und Videos zu veröffentlichen und zu nutzen. 

  4. Der Hundehalter darf die Fotos/Videos ausschließlich für den privaten Gebrauch nutzen. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet.

 

Copyright:

 

  1. Unterlagen, die von Skydog Walker im Zusammenhang mit der Dienstleistung ausgehändigt worden sind, sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Hundehalters ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Skydog Walker zulässig.

 

Salvatorische Klausel:

 

  1. Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. 

 

Schlussbestimmung: 

 

  1. Der Hundehalter bestätigt mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung die Vertragsbestimmungen (AGB) von Sandra Quurk, gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. 

  2. Im Falle eines Vertragsbruches kann dies zur sofortigen und fristlosen Auflösung des Vertrages führen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Betreuungs-Preises. 

 

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